Die Ausbildung der Ausbilder gemäß §3 der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO), auch kurz „Ausbilderschein“ genannt, ist die ideale Weiterbildung für alle Berufstätigen, die ihr technisches Wissen und ihr praktisches Know-how an ihre Auszubildenden weitergeben möchten.
Sie übernehmen Verantwortung gegenüber den eigenen Auszubildenden und besitzen damit eine Schlüsselposition im Unternehmen. Während der Ausbilderprüfung werden das benötigte Wissen und die praktischen Fertigkeiten vermittelt, die im Umgang mit Auszubildenden benötigt werden.
Mit bestehen der IHK-Prüfung wird die berufs- und arbeitspädagogische Eignung erreicht. Zusammen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Erfahrung und einer persönlichen Eignung wird die Ausbildungsberechtigung erreicht.